Urteil
/ 11. September 2026

Arbeitnehmer haben keinen Anspruch auf vollständigen Compliance-Bericht

Ein Compliance-Bericht beinhaltet in der Regel Aussagen und Bewertungen über einen Beschäftigten. Ein Anspruch auf Herausgabe einer Kopie des gesamten Dokuments besteht dennoch nicht. Der Arbeitgeber ist jedoch verpflichtet, sämtliche darin verarbeiteten personenbezogenen Daten vollständig und verständlich zur Verfügung zu stellen.

Worum geht es?

Eine Arbeitnehmerin ist in leitender Funktion für ein Unternehmen tätig. Anfang April 2023 informierte die Ombudsfrau die Compliance- Abteilung, dass es Beschwerden über die Führungskraft gebe. Drei Hinweisgeber aus der Belegschaft warfen ihr u.a. einschüchterndes, herabwürdigendes und respektloses Verhalten vor. Durch ihren Führungsstil habe sie Untergebene verunsichert, demotiviert und zum Teil sogar krank gemacht. Der Arbeitgeber beauftragte daraufhin eine Rechtsanwaltskanzlei mit einer Compli­ance-Untersuchung. Im Abschlussbericht waren die Vorwürfe aufgeführt, Hinweisgeber und Zeugen benannt und Gesprächsinhalte teils wörtlich, teils zusammengefasst wiedergegeben. Hinzu kamen Bewertungen der Kanzlei, z. B. zur Glaubhaftigkeit einzelner Aussagen, sowie recht­liche Ausführungen und Hinweise an den Arbeitgeber. Auf Grundlage der Untersuchung beantragte der Arbeitgeber die Zustimmung zur Kündigung der Arbeitnehmerin während ihrer Elternzeit. Die zuständige Behörde lehnte ab. Die Arbeitnehmerin verklagte den Arbeitgeber auf Herausgabe von Kopien des Berichts, um die über sie gespeicherten Angaben überprüfen zu können.

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