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/ 13. August 2026

Wie der Betriebsrat Arbeitsplätze sichern kann

Bei anhaltend schwacher Konjunktur zählt die Beschäftigungs­sicherung zu den zentralen Aufgaben des Betriebsrats. Der Schutz der Arbeitsplätze beginnt lange vor der ersten Kündigung. Auftragsrückgänge, Investitionsstopps und Verlagerungspläne sind deut­liche Warnsignale. Solange Handlungsspielraum besteht, kann der Betriebsrat Alternativen entwickeln. Diese Sonderausgabe zeigt, wie das gelingt.

Warnsignale erkennen und Alternativen entwickeln

Beschäftigungssicherung zielt darauf ab, bestehende Arbeitsplätze zu erhalten, neue Beschäftigungsmöglichkeiten zu erschließen und einen drohenden Stellenabbau zu vermeiden oder zumindest zu begrenzen. Der Betriebsrat muss dabei nicht abwarten, bis der Arbeitgeber ein fertiges Abbaukonzept vorlegt. § 92a Abs. 1 BetrVG räumt ihm vielmehr das Recht ein, bei Vorliegen entsprechender Warnsignale frühzeitig selbst die Initiative zu ergreifen und Vorschläge zur Sicherung und Förderung der Beschäftigung zu unterbreiten.

Vom eigenen Konzept zur gemeinsamen Lösung

Mögliche Ansatzpunkte für Vorschläge des Betriebsrats sind z. B. flexible Arbeitszeiten, Teilzeit und Alters­teilzeit, neue Formen der Arbeitsorganisation oder Qualifizierungsmaßnahmen. § 92a BetrVG verpflichtet den Arbeitgeber, die Vorschläge mit dem Betriebsrat zu beraten und eine etwaige Ablehnung zu begründen. Annehmen muss er sie jedoch nicht. Aus dem Vorschlagsrecht allein kann der Betriebsrat daher weder ein Investitionsprogramm noch einen umfassenden Beschäftigungssicherungsplan durchsetzen. Es gilt vielmehr, eine gemeinsame Lösung zu entwickeln.

Praxistipp

Eine bestimmte Form oder Frist schreibt das Gesetz für die Vorschläge nicht vor. Dennoch sollte der Betriebsrat sie schriftlich ausarbeiten und ordnungsgemäß beschließen. Ein überzeugendes Konzept beschreibt die Ausgangslage, das angestrebte Ziel, den Geltungs­bereich, die erwartete Beschäftigungswirkung, die Kosten, die Laufzeit und mögliche Risiken. Damit schafft der Betriebsrat eine belastbare Grundlage für die Beratung mit dem Arbeitgeber und dokumentiert, welche Alternativen er eingebracht hat.

Daniel Roth