Urteil
/ 11. Mai 2026

Start in die Amtszeit: Was jetzt wichtig ist!

In den meisten Unternehmen sind die Betriebsratswahlen abgeschlossen. Die Stimmen sind ausgezählt, das Ergebnis bekanntgegeben und die neu gewählten Betriebsratsmitglieder bereiten sich auf ihre Amtsaufnahme vor oder haben ihre Tätigkeit bereits aufgenommen. Welche Prioritäten zu Beginn der neuen Amtszeit zu setzen sind, wie die konstituierende Sitzung abläuft und welche Regelungen für Freistellungen gelten, erfahren Sie in dieser Sonderausgabe.

Darauf kommt es jetzt an: Diese Aufgaben haben jetzt Vorrang

Nach Abschluss der Betriebsratswahl ist die Motivation im neuen Gremium erfahrungsgemäß hoch, schnell in die praktische Arbeit einzusteigen und erste Impulse zu setzen. Bevor die eigentliche Interessenvertretung beginnt, gilt es jedoch, die Grundlagen für einen geordneten Start zu schaffen und die Weichen für eine erfolgreiche Amtszeit zu stellen. Dazu gehört insbesondere eine reibungslose konstituierende Sitzung, die Klärung organisatorischer Fragen, notwendige personelle Entscheidungen sowie die Verteilung zentraler Aufgaben. Welche Themen in der ersten Phase nach der Wahl vorrangig zu bearbeiten sind, zeigt die folgende Übersicht.

 

Übersicht: Aufgaben mit Priorität

– Herstellung der Handlungsfähigkeit des Betriebsrats im Rahmen einer konstituierenden Sitzung durch Wahl des Vorsitzenden und seines Stellvertreters (§§ 26, 29 BetrVG)

– Übernahme der Wahlunterlagen vom Wahlvorstand; Aufbewahrungspflicht bis zum Ende der Amtszeit (§ 19 WO)

– Freistellung nach § 38 BetrVG (Wahl der freizustellenden Mitglieder) sowie Arbeitsbefreiung nach § 37 Abs. 2 BetrVG

– Ermittlung des Schulungsbedarfs im Betrieb und Planung der Teilnahme einzelner Mitglieder (§ 37 Abs. 6 BetrVG)

– Bestandsaufnahme der vorhandenen Sachmittel sowie der Informations- und Kommunikationstechnik

– Feststellung des Ablaufs der Anfechtungsfrist (zwei Wochen ab Bekanntgabe des Wahlergebnisses, § 19 Abs. 2 Satz 2 BetrVG)

Daniel Roth