Gerichtlicher Vergleich begründet befristetes Arbeitsverhältnis unmittelbar
Ein gerichtlicher Vergleich kann ein befristetes Arbeitsverhältnis begründen. Wollen Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Vergleich lediglich die Pflicht zum Abschluss eines befristeten Vertrags regeln, müssen dafür klare Anhaltspunkte vorliegen. Fehlen diese, begründet der Vergleich das Arbeitsverhältnis unmittelbar.
Worum geht es?
Ein wissenschaftlicher Mitarbeiter ist seit April 2017 ununterbrochen an der juristischen Fakultät einer Universität beschäftigt. Zuvor bestand bereits ein Arbeitsverhältnis vom 17.03.2003 bis 16.03.2008. Das ab April 2017 bestehende Arbeitsverhältnis war zunächst bis zum 31.03.2019 befristet und wurde mehrfach verlängert, zuletzt mit befristetem Arbeitsvertrag vom 26.09.2022 bis 31.12.2022.
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