Betriebsratswahl: Betriebsteil darf formlose Entscheidung treffen
Die Beschäftigten eines selbstständigen Betriebsteils können im Rahmen eines gemeinsamen Frühstücks mit Stimmenmehrheit formlos beschließen, an der Betriebsratswahl des Hauptbetriebs teilzunehmen und damit wirksam an der Wahl beteiligt zu sein. Eine förmliche Betriebsversammlung oder geheime Abstimmung ist nicht erforderlich.
Worum geht es?
Eine Architektenpartnerschaft unterhielt mehrere Standorte in Deutschland. An einem Standort, der über keine eigenständige Leitung verfügte, beschlossen die dort tätigen Arbeitnehmer, sich an der Wahl des Betriebsrats im Hauptbetrieb zu beteiligen. Die acht Arbeitnehmer hatten die Angelegenheit intern beim wöchentlich in den Betriebsräumen stattfindenden Frühstück besprochen und sich einstimmig entschieden.
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