Arbeitnehmer muss Kosten für Abschiedsfeier nicht versteuern
Veranstaltet der Arbeitgeber eine Abschiedsfeier für einen aus dem Betrieb ausscheidenden Beschäftigten und übernimmt sämtliche Kosten, so fällt laut einem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) kein steuerpflichtiger Arbeitslohn beim Ausscheidenden an, sofern es sich bei der Feier um eine betriebliche Veranstaltung handelt.
Worum geht es?
Eine Sparkassenfiliale organisierte einen Empfang zur Verabschiedung des scheidenden Vorstandsvorsitzenden und zur Amtseinführung seines Nachfolgers. Rund 300 Gäste waren eingeladen, darunter frühere und aktuelle Vorstandsmitglieder, ausgewählte Mitarbeiter, Vertreter von Politik, Verwaltung, Verbänden, Kammern und Presse. Zudem waren acht Familienangehörige des Vorstandsvorsitzenden eingeladen.
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