Urteil
/ 26. Februar 2026

Zutrittsverbot kassiert: Gekündigte Betriebsrätin darf Betrieb betreten

Erfreuliche Nachrichten aus Nürnberg kurz vor den Betriebsratswahlen: Das dortige Arbeitsgericht (ArbG) hat in einem Eilverfahren entschieden, dass eine fristlos gekündigte Betriebsrätin den Betrieb bis zum Wahltag betreten darf, um Wahlwerbung für ihre erneute Kandidatur zu betreiben.

Worum geht es?

Der Arbeitgeber hatte einer Betriebsrätin nach vorheriger Zustimmung des Betriebsratsgremiums fristlos gekündigt; ein Kündigungsschutzverfahren ist derzeit anhängig. Infolge der Kündigung wurde der Betriebsrätin der Zutritt zum Betrieb sowie der Zugang zu betrieblichen Kommunikationsmitteln untersagt. Im Eilverfahren beantragte sie daher, bis zur Betriebsratswahl im März 2026 wieder zeitweise Zutritt zum Betrieb sowie Zugang zum betrieblichen E-Mail-System und zu elektronischen Kommunikationsplattformen zu erhalten, um Wahlwerbung für ihre erneute Kandidatur betreiben zu können.

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