Urteil
/ 12. Februar 2026

Schwerwiegende Verfehlungen können Betriebsratsamt kosten

Macht sich ein Betriebsratsmitglied einer schweren Pflichtverletzung schuldig, kann es seines Amtes enthoben werden. Schon eine einmalige grobe Verfehlung kann ausreichen, um den Ausschluss aus dem Gremium zu rechtfertigen. Mit Rechtskraft der Entscheidung verliert das Mitglied nicht nur seinen Platz im Betriebsrat, sondern auch seinen Kündigungsschutz.

Wann einem Betriebsratsmitglied die Amtsenthebung droht

Eine Amtsenthebung setzt voraus, dass ein Antragsberechtigter einen entsprechenden Antrag gemäß § 23 Abs. 1 BetrVG beim zuständigen Arbeitsgericht stellt. Hierzu sind

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