Einwurfeinschreiben: Kein sicherer Zugangsbeweis mehr
Das Einwurfeinschreiben galt lange als verlässlicher Nachweis für den Zugang wichtiger Schreiben. Mit der heutigen digitalen Zustellpraxis verliert dieses Instrument jedoch erheblich an Beweiskraft. Das LAG Hamburg hat hierzu eine für die betriebliche Praxis weitreichende Klarstellung getroffen.
Worum geht es?
Ein Arbeitnehmer war zwischen 2020 und 2023 dreißigmal krankgeschrieben. Nach mehreren Krankenrückkehrgesprächen sprach der Arbeitgeber eine Kündigung aus. Zuvor sollte erneut ein betriebliches Eingliederungsmanagement (bEM) durchgeführt werden. Der Arbeitgeber gab an, die bEM-Einladung per Einwurfeinschreiben versandt zu haben; der Arbeitnehmer bestritt den Zugang. Zur Begründung legte der Arbeitgeber lediglich den Einlieferungsbeleg und die Sendungsverfolgung vor. Das ArbG gab der Kündigungsschutzklage statt. Der Arbeitgeber habe nicht nachgewiesen, dass er zuvor ein bEM als milderes Mittel versucht habe. Ein Anscheinsbeweis für den Zugang liege nicht vor.
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