Lohnerhöhung verwehrt: Keine Tarifbindung nach Verbandsaustritt
Nach einem Austritt des Arbeitgebers aus dem Arbeitgeberverband kann ein neuer Entgelttarifvertrag keine Anwendung auf das Arbeitsverhältnis einer Verkäufern finden. Das geht aus einer Entscheidung des ArbG Suhl hervor. Mangels Tarifbindung sei keine normative Geltung des Tarifvertrags gegeben.
Worum geht es?
Eine Arbeitnehmerin ist für ein Unternehmen als Verkäuferin tätig. Am 28.06.2024 schloss die Gewerkschaft ver.di mit dem Arbeitgeberverband einen neuen Tarifvertrag, der rückwirkend zum 01.06.2023 Lohnerhöhungen und eine Inflationsausgleichsprämie vorsah. Beides forderte die Arbeitnehmerin in der Folge von ihrem Arbeitgeber. Ihre Forderungen begründete sie mit einer Bezugnahmeklausel in ihrem Arbeitsvertrag. Der Arbeitgeber verweigerte die Zahlung. Er trug vor, dass er zum 31.12.2023 aus dem Arbeitgeberverband ausgetreten sei, sodass keine Tarifbindung vorliege.
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