Urteil
/ 30. Januar 2026

„Hypothetische Karriere“: Betriebsratswissen kann Gehalt steigern

Laut einem Beschluss des BAG hat Betriebsratsarbeit nicht nur einen ideellen, sondern mitunter auch einen finanziellen Wert. Demnach können Qualifikationen, die durch das Betriebsratsamt erworben wurden, eine „fiktive Beförderung“ rechtfertigen, sodass freigestellte Mitglieder unter Umständen ein höheres Gehalt fordern können.

Worum geht es?

Ein Arbeitnehmer war viele Jahre Betriebsratsmitglied im Mutterkonzern seines Arbeitgebers. Nach einem Wechsel zu einem Tochterunternehmen wurde er dort freigestellter Betriebsratsvorsitzender. Auf dem Papier war er noch als Frachtabfertiger geführt, sammelte jedoch über die Jahre umfassende Kenntnisse der Verwaltungsabläufe des Unternehmens. Sein Gehalt wurde nach einem gerichtlichen Vergleich vorübergehend auf das Niveau einer HR-Abteilungsleiterin (4.500 Euro) angehoben, später aber wieder gekürzt. Daraufhin bewarb er sich erfolgreich auf die Stelle als Teamleiter Rekrutierung mit einem Monatsgehalt von knapp 6.000 Euro. Er meinte jedoch, ihm stünde wegen der durch die Betriebsratstätigkeit erworbenen Qualifikationen ein noch höheres Grundgehalt zu (rund 7.500 Euro, wie ein Dispositionsleiter). Das Hessische LAG wies die Klage mit der Begründung ab, die durch die Betriebsratstätigkeit erworbenen Qualifikationen dürften nicht berücksichtigt werden.

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