Begünstigung von Betriebsratsmitgliedern kostet Job
Wer als Entscheidungsträger in einem Unternehmen eine unberechtigte Höhergruppierung von Betriebsratsmitgliedern abnickt, die dadurch ein unangemessen hohes Gehalt kassieren, riskiert seinen Job. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt am Main hervor.
Worum geht es?
In einem kommunalen hessischen Verkehrsbetrieb wurden Mitglieder des Betriebsrats grundlos höhergruppiert. Die Stadt ließ den Sachverhalt durch eine externe Kanzlei prüfen und kündigte nach Erhalt der Prüfungsergebnisse einem Mitgeschäftsführer fristlos. Dieser war zwar nicht für das Personalwesen zuständig, er hatte jedoch die Höhergruppierungen unterzeichnet und war in die Kommunikation zwischen der Personalabteilung und dem zuständigen Kollegen aus der Geschäftsleitung eingebunden. Der Mitgeschäftsführer erhob Kündigungsschutzklage und beantragte Tantiemen für das zurückliegende Jahr und Gehaltszahlungen bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist.
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