Arbeitgeber darf Betriebsratsbüro nicht eigenmächtig räumen
Worum geht es?
Ein Krankenhausbetreiber stellte seinem Betriebsrat seit Jahren Räume im Klinikgebäude zur Verfügung. Im Mai 2017 informierte der Arbeitgeber, dass das Betriebsratsbüro wegen anstehender Umbauarbeiten in ein separat gelegenes Verwaltungsgebäude verlegt werden solle. Der Betriebsrat lehnte den Umzug ab. Daraufhin setzte der Arbeitgeber dem Gremium eine zweitägige Frist, um die Unterlagen selbst in die neuen Räume zu bringen – andernfalls werde er den Umzug eigenständig durchführen und Möbel wie auch vertrauliche Materialien verlagern. Um dies zu verhindern, beantragte der Betriebsrat den Erlass einer einstweiligen Verfügung. Ziel war es, dem Arbeitgeber zu untersagen, das Betriebsratsbüro ohne Zustimmung zu betreten, Unterlagen oder Gegenstände zu entfernen oder dem Betriebsrat die bisher überlassenen Räumlichkeiten zu entziehen.
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