Urteil
/ 11. Dezember 2025

Keine Anrechnung von Weihnachtsgeld bei Urlaubsabgeltung

Rund 52 Prozent der Beschäftigten in Deutschland erhalten mit dem November- oder Dezembergehalt ein Weihnachtsgeld. Bei tarifgebundenen Beschäftigten liegt die Quote sogar bei ca. 75 Prozent. Bei der Berechnung der Höhe eines Urlaubsabgeltungsanspruches bleibt Weihnachtsgeld nach einem Urteil des LAG Baden-Württemberg außen vor.

Worum geht es?

Ein Arbeitnehmer mit einer Schwerbehinderung, der seit 2021 dauerhaft arbeitsunfähig erkrankt war, kündigte zum 31.12.2024. Im November 2024 erhielt er ein Weihnachtsgeld in Höhe eines halben Bruttomonatsgehalts. Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses zahlte ihm der Arbeitgeber Urlaubsabgeltung für insgesamt 70 nicht genommene Urlaubstage aus den Jahren 2023 und 2024, einschließlich Schwerbehindertenurlaub, in Höhe von rund 11.300 Euro im Sinne des § 11 Abs. 1 Satz 1 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG). Der Arbeitnehmer forderte einen höheren Betrag. Er meinte, dass auch das Weihnachtsgeld in die Berechnung einfließen müsse.

+

Weiterlesen mit UTB+

Sie haben noch kein Abo und möchten weiterlesen?

Weiterlesen mit UTB+
Die Online-Seminare: Fakten und Empfehlungen direkt vom Experten
Zehn Online-Seminare pro Jahr informieren Sie zu aktuellen Themen, die Betriebsräten in ganz Deutschland gerade auf den Nägeln brennen – ohne zusätzliche Kosten und für das gesamte Gremium.
Alle 14 Tage: Der aktuellste Rechtsprechungsreport für Betriebsräte
Die aktuellsten Urteile für Betriebsräte. Klar und leicht verständlich erklärt, was der Fall für Sie und Ihre Kollegen bedeutet.
Die Mediathek: Arbeitshilfen für das ganze Gremium
Schöpfen Sie nach Herzenslust aus unserer Mediathek: Sie finden darin alle Zeitschriften-Ausgaben, Aufzeichnungen von über 30 Online-Seminaren sowie zusätzliche Arbeitshilfen wie Muster-Betriebsvereinbarungen.