Keine Anrechnung von Weihnachtsgeld bei Urlaubsabgeltung
Rund 52 Prozent der Beschäftigten in Deutschland erhalten mit dem November- oder Dezembergehalt ein Weihnachtsgeld. Bei tarifgebundenen Beschäftigten liegt die Quote sogar bei ca. 75 Prozent. Bei der Berechnung der Höhe eines Urlaubsabgeltungsanspruches bleibt Weihnachtsgeld nach einem Urteil des LAG Baden-Württemberg außen vor.
Worum geht es?
Ein Arbeitnehmer mit einer Schwerbehinderung, der seit 2021 dauerhaft arbeitsunfähig erkrankt war, kündigte zum 31.12.2024. Im November 2024 erhielt er ein Weihnachtsgeld in Höhe eines halben Bruttomonatsgehalts. Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses zahlte ihm der Arbeitgeber Urlaubsabgeltung für insgesamt 70 nicht genommene Urlaubstage aus den Jahren 2023 und 2024, einschließlich Schwerbehindertenurlaub, in Höhe von rund 11.300 Euro im Sinne des § 11 Abs. 1 Satz 1 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG). Der Arbeitnehmer forderte einen höheren Betrag. Er meinte, dass auch das Weihnachtsgeld in die Berechnung einfließen müsse.
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