Wann Solidarstreiks zulässig sind
Wenn Beschäftigte in einem Betrieb ihre Arbeit niederlegen, um Kollegen in einem anderen Unternehmen zu unterstützen, sprechen Juristen von einem Solidarstreik. Laut dem LAG Köln sind solche Unterstützungsstreiks erlaubt, wenn sie ein rechtmäßiges Tarifziel verfolgen.
Worum geht es?
In mehreren Unternehmen eines Konzerns streikten die Beschäftigten, um neben einer Erhöhung der Tarifvergütung auch die gemeinsame Beantragung der Allgemeinverbindlichkeitserklärung der Tarifverträge für den Groß- und Außenhandel NRW durchzusetzen. Um die Streikenden bei der Erreichung ihres Streikzieles tatkräftig zu unterstützen, rief eine Gewerkschaft in einem anderen konzernangehörigen Unternehmen zu einem 24-stündigen Solidarstreik auf. Der Arbeitgeber hielt den Unterstützungsstreik für unzulässig. Das Streikziel – gemeinsame Antragstellung der Tarifvertragsparteien – sei kein legitimes Ziel eines Arbeitskampfes. Mit dieser Argumentation forderte der Arbeitgeber Schadenersatz von der Gewerkschaft in Höhe von 300.000 Euro.
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