Rückzahlung von Fortbildungskosten: Arbeitgeber tragen Beweislast
Rückzahlungsklauseln für Fortbildungskosten müssen laut einem Urteil des LAG Köln eindeutig und verständlich formuliert sein. Unklare Regelungen gehen zulasten des Arbeitgebers und können eine Rückzahlungspflicht kippen. Denn Arbeitgeber tragen die Beweislast für klare Regelungen.
Worum geht es?
Ein Arbeitnehmer absolvierte eine 18-monatige Ausbildung zum Brandmeister. Sein Arbeitsvertrag enthielt eine Klausel, wonach er bei vorzeitigem Ausscheiden („aus vom Arbeitnehmer zu vertretenden Gründen“) innerhalb von drei Jahren nach Ausbildungsende anteilig Fortbildungskosten sowie die gezahlte Vergütung zurückzahlen müsse. Die Arbeitgeberin forderte rund 69.000 Euro – darunter 9.000 Euro Fortbildungskosten und rund 60.000 Euro Vergütung. Der Arbeitnehmer verweigerte die Zahlung. Er meinte, die Rückzahlungsklausel sei unwirksam. Damit war der Arbeitgeber nicht einverstanden und klagte auf Zahlung.
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