Urlaubsverfall kann im Arbeitsvertrag ausgeschlossen werden
Als engagiertes Betriebsratsmitglied wissen Sie, dass der gesetzliche Urlaubsanspruch in der Regel am 31.03. des Folgejahres automatisch verfällt. Für den Fall einer Langzeiterkrankung kann der Urlaubsanspruch laut einem Urteil des BAG arbeitsvertraglich teilweise über den Übertragungszeitraum hinaus gesichert werden.
Worum geht es?
Eine Arbeitnehmerin war von 2010 bis 2023 als Pflegekraft in einer Diakonie-Einrichtung beschäftigt. Ihr Arbeitsvertrag vom 17.12.2009…