Urteil
/ 13. Oktober 2025

Streikteilnahme kann Weihnachtsgeld mindern

52 % aller Beschäftigten erhielten im vergangenen Jahr Weihnachtsgeld. Laut einem Urteil des ArbG Offenbach sind Arbeitgeber berechtigt, das Weihnachtsgeld anteilig für Zeiten einer Streikteilnahme zu kürzen – vorausgesetzt, es besteht eine entsprechende neutrale Kürzungsregelung für Fehlzeiten, etwa in einer Betriebsvereinbarung.

Worum geht es?

In einem Unternehmen hatten Arbeitgeber und Betriebsrat eine Betriebsvereinbarung abgeschlossen, die eine allgemeine Kürzungsregelung…

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