Urteil
/ 13. Oktober 2025

Keine Verdachtskündigung ohne vorherige Anhörung

Bloßer Verdacht reicht nicht für Rauswurf: Eine Verdachtskündigung ohne Anhörung des betroffenen Beschäftigten ist unwirksam. Ein Urteil des ArbG Bocholt stellt klar, dass Arbeitgeber den Sachverhalt sorgfältig prüfen und dem Beschäftigten Gelegenheit zur Stellungnahme geben müssen, bevor sie eine Verdachtskündigung aussprechen.

Worum geht es?

Ein Arbeitnehmer war seit 2016 in einem Tierheim als Leiter der Einrichtung beschäftigt. Mit Schreiben vom 28.03.2025 kündigte…

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