Urteil
/ 13. Oktober 2025

Betriebsratsvorsitzender bleibt trotz Schrauben-Betruges im Amt

Ist das Erschleichen dreier Schrauben eine bloße Lappalie oder ein triftiger Kündigungsgrund? Das ArbG Bonn entschied, dass ein Betriebsratsvorsitzender nach mehr als 30 Jahren Betriebszugehörigkeit nicht fristlos entlassen werden darf, weil er drei Schrauben im Wert von 28 Cent an einen Kollegen weitergegeben hatte.

Worum geht es?

Ein Arbeitnehmer war seit mehr als 30 Jahren ohne Beanstandungen im Betrieb seines Arbeitgebers tätig. Er bekleidete zudem das…

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