Urteil
/ 26. September 2025

Kein Recht auf Dienstwagennutzung nach Ablauf der Entgeltfortzahlung

Darf ein Arbeitnehmer seinen Dienstwagen weiterhin privat nutzen, wenn er länger als sechs Wochen krankheitsbedingt ausfällt? Das Hessische LAG hat diese Frage eindeutig mit „Nein“ beantwortet. Nach Ablauf der sechswöchigen Entgeltfortzahlung bestehe grundsätzlich kein Anspruch mehr auf die private Weiternutzung eines Firmenwagens.

Worum geht es?

Eine Arbeitgeberin hatte einem Beschäftigten einen Firmenwagen sowohl zur dienstlichen als auch zur privaten Nutzung überlassen. Grundlage war ein Dienstwagenüberlassungsvertrag (DÜV), der durch eine Dienstwagen-Policy (DP) ergänzt wurde. Nach dem DÜV durfte der Arbeitnehmer den Wagen auch bei einer krankheitsbedingten Abwesenheit von mehr als sechs Wochen weiterhin privat nutzen. Die DP regelte allerdings, dass der Beschäftigte in diesem Fall die Leasing­raten selbst zu tragen habe. Der Arbeitnehmer war ab dem 26.06.2023 durchgehend arbeitsunfähig. Nach Ablauf des Entgeltfortzahlungszeitraumes am 06.08.2023 nutzte er den Wagen bis zum 31.07.2024 weiterhin privat. Die Arbeitgeberin verlangte daraufhin die Erstattung der in diesem Zeitraum angefallenen Leasingkosten. Dagegen wehrte sich der Arbeitnehmer mit einer Klage auf Feststellung, dass er zur Kostenerstattung nicht verpflichtet sei.

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