Urteil
/ 11. September 2025

Änderungskündigung hat regelmäßig Vorrang vor Beendigungskündigung

Bevor ein Arbeitgeber eine Kündigung ausspricht, muss er prüfen, ob dem betroffenen Beschäftigten ein anderer geeigneter Arbeitsplatz angeboten werden kann. Besteht eine Möglichkeit zur Weiterbeschäftigung, ist grundsätzlich eine Änderungskündigung auszusprechen, bestätigte unlängst das ArbG Nordhausen.

Worum geht es?

Ein Bergbauunternehmen beschäftigte einen Arbeitnehmer seit 2009 als Großgerätefahrer unter Tage. Nach einem Aneurysma und einer später aufgetretenen Amnesie kam es zu unterschiedlichen medizinischen Einschätzungen. Während der behandelnde Arzt die Grubentauglichkeit bejahte, verneinte ein Facharzt für Arbeitsmedizin diese. Der Arbeitgeber bot dem Arbeitnehmer daraufhin eine Tätigkeit als Hausmeister an – unter Wegfall der Unter-Tage-Zulage sowie eines zweitägigen Sonderurlaubes – und setzte ihm eine sechstägige Überlegungsfrist. Der Arbeitnehmer lehnte ab. Daraufhin sprach der Arbeitgeber eine Beendigungskündigung aus. Der Arbeitnehmer klagte gegen die Kündigung.

+

Weiterlesen mit UTB+

Sie haben noch kein Abo und möchten weiterlesen?

Weiterlesen mit UTB+
Die Online-Seminare: Fakten und Empfehlungen direkt vom Experten
Zehn Online-Seminare pro Jahr informieren Sie zu aktuellen Themen, die Betriebsräten in ganz Deutschland gerade auf den Nägeln brennen – ohne zusätzliche Kosten und für das gesamte Gremium.
Alle 14 Tage: Der aktuellste Rechtsprechungsreport für Betriebsräte
Die aktuellsten Urteile für Betriebsräte. Klar und leicht verständlich erklärt, was der Fall für Sie und Ihre Kollegen bedeutet.
Die Mediathek: Arbeitshilfen für das ganze Gremium
Schöpfen Sie nach Herzenslust aus unserer Mediathek: Sie finden darin alle Zeitschriften-Ausgaben, Aufzeichnungen von über 30 Online-Seminaren sowie zusätzliche Arbeitshilfen wie Muster-Betriebsvereinbarungen.