Urteil
/ 29. August 2025

Kündigung wegen Betriebsrats­initiative löst Schadenersatz aus

Ein Jurastudent wollte in einem Gastro-Betrieb einen Betriebsrat gründen und verlor deshalb seinen Job. Was wie ein Lehrbuchfall unzulässiger Maßregelung beginnt, endet mit einem bemerkenswerten Urteil des LAG München: Rund 100.000 Euro Schadenersatz sprechen eine deutliche Sprache.

Worum geht es?

Ein als Werkstudent in einem traditionsreichen Münchener Wirtshaus beschäftigter Jurastudent wollte im Sommer 2021 eine Betriebsratswahl initiieren. Die Situation auf der Wahlversammlung eskalierte. Die Ehefrau des Geschäftsführers verließ unter Tränen und lautstarkem Protest den Versammlungsraum. Die Geschäftsleitung empfand das Vorhaben als anmaßend und betonte die wirtschaftliche Belastung durch einen Betriebsrat. Die Wahl eines Wahlvorstandes scheiterte schließlich, sodass kein Betriebsrat gegründet wurde. Kurz darauf wurde der Student nicht mehr zum Dienst eingeteilt. Im April 2022 forderte der Arbeitgeber ihn wieder zur Arbeitsaufnahme auf. Der Werkstudent machte daraufhin von seinem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch und verlangte zunächst die Nachzahlung rückständigen Lohns. Der Arbeitgeber kündigte daraufhin fristlos wegen vermeintlicher Arbeitsverweigerung. Der Werkstudent erhob Kündigungsschutzklage.

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