Urteil
/ 31. Juli 2025

Schadenersatz für Dienstwagen­verlust durch Klauselfehler ­

Wird ein Arbeitnehmer nach eigener Kündigung sofort vom Arbeitgeber freigestellt und verliert dadurch seinen Dienstwagen, so kann ihm laut dem LAG Niedersachsen eine Entschädigung für die entgangene Nutzung des Fahrzeuges zustehen, wenn eine pauschale Freistellungsklausel im Arbeitsvertrag unwirksam ist.

Worum geht es?

Ein Gebietsleiter, dem auch die private Nutzung eines Dienstwagens gestattet war, kündigte sein Arbeitsverhältnis. Gestützt auf eine arbeitsvertragliche Klausel stellte ihn der Arbeitgeber sofort unter Fortzahlung der Bezüge bis zum Ablauf der sechsmonatigen Kündigungsfrist frei und forderte die Rückgabe des Dienstwagens. Der monatliche Privatnutzungsvorteil war vertraglich mit 510 Euro brutto festgelegt. Da der Arbeitnehmer das Fahrzeug nicht mehr nutzen konnte, verlangte er eine entsprechende Ausgleichszahlung bis zum Ablauf der Kündigungsfrist. Das Arbeitsgericht sprach ihm lediglich eine Entschädigung für einen Monat zu.

+

Weiterlesen mit UTB+

Sie haben noch kein Abo und möchten weiterlesen?

Weiterlesen mit UTB+
Die Online-Seminare: Fakten und Empfehlungen direkt vom Experten
Zehn Online-Seminare pro Jahr informieren Sie zu aktuellen Themen, die Betriebsräten in ganz Deutschland gerade auf den Nägeln brennen – ohne zusätzliche Kosten und für das gesamte Gremium.
Alle 14 Tage: Der aktuellste Rechtsprechungsreport für Betriebsräte
Die aktuellsten Urteile für Betriebsräte. Klar und leicht verständlich erklärt, was der Fall für Sie und Ihre Kollegen bedeutet.
Die Mediathek: Arbeitshilfen für das ganze Gremium
Schöpfen Sie nach Herzenslust aus unserer Mediathek: Sie finden darin alle Zeitschriften-Ausgaben, Aufzeichnungen von über 30 Online-Seminaren sowie zusätzliche Arbeitshilfen wie Muster-Betriebsvereinbarungen.