Schadenersatz für Dienstwagenverlust durch Klauselfehler
Wird ein Arbeitnehmer nach eigener Kündigung sofort vom Arbeitgeber freigestellt und verliert dadurch seinen Dienstwagen, so kann ihm laut dem LAG Niedersachsen eine Entschädigung für die entgangene Nutzung des Fahrzeuges zustehen, wenn eine pauschale Freistellungsklausel im Arbeitsvertrag unwirksam ist.
Worum geht es?
Ein Gebietsleiter, dem auch die private Nutzung eines Dienstwagens gestattet war, kündigte sein Arbeitsverhältnis. Gestützt auf eine arbeitsvertragliche Klausel stellte ihn der Arbeitgeber sofort unter Fortzahlung der Bezüge bis zum Ablauf der sechsmonatigen Kündigungsfrist frei und forderte die Rückgabe des Dienstwagens. Der monatliche Privatnutzungsvorteil war vertraglich mit 510 Euro brutto festgelegt. Da der Arbeitnehmer das Fahrzeug nicht mehr nutzen konnte, verlangte er eine entsprechende Ausgleichszahlung bis zum Ablauf der Kündigungsfrist. Das Arbeitsgericht sprach ihm lediglich eine Entschädigung für einen Monat zu.
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