Probezeitkündigung nach zugesagter Übernahme ist unwirksam
Ein Arbeitgeber, der einem Arbeitnehmer kurz vor Ende der Probe- und Wartezeit die Übernahme zusagt, das Arbeitsverhältnis jedoch zehn Tage später kündigt, handelt laut einem Urteil des LAG Düsseldorf treuwidrig. Die Kündigung ist daher gemäß § 242 BGB unwirksam.
Worum geht es?
Ein Arbeitnehmer war bei einer Rückversicherung als Wirtschaftsjurist in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis beschäftigt. Der Arbeitsvertrag beinhaltete eine Probezeit von sechs Monaten. Der Abteilungsdirektor und Dienstvorgesetzte des Arbeitnehmers, der Prokura besitzt und als Führungskraft für Personalfragen in der Abteilung Compliance zuständig ist, hatte den Anstellungsvertrag unterschrieben. Fünf Wochen vor Ende der sechsmonatigen Probezeit, teilte der Vorgesetzte dem Arbeitnehmer mit, er werde „natürlich“ übernommen. Kurz darauf erhielt der Arbeitnehmer die Kündigung. Dagegen klagte er. Er meinte, dass die Kündigung aufgrund der mündlichen Zusage der Übernahme durch den Vorgesetzten treuwidrig und somit unwirksam sei.
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