Keine Entfristung nach Wahl in den Betriebsrat
Worum geht es?
Bei einem Logistikdienstleister schloss ein Arbeitnehmer Anfang 2021 einen zunächst auf ein Jahr befristeten Arbeitsvertrag, der später bis zum 14.02.2023 verlängert wurde. Im Sommer 2022 wurde der Arbeitnehmer in den Betriebsrat gewählt. Von den 19 Arbeitnehmern, deren Arbeitsverträge auch am 14.02.2023 ausliefen, erhielten 16 ein Angebot auf Abschluss eines unbefristeten Arbeitsvertrages. Der frisch in den Betriebsrat gewählte Arbeitnehmer erhielt dieses Angebot nicht. Er zog deshalb vor Gericht und klagte auf Entfristung. Er meinte, die unterbliebene Entfristung beruhe ausschließlich auf seiner Betriebsratsmitgliedschaft. Zwar habe der Arbeitgeber anderen Betriebsratsmitgliedern unbefristete Verträge angeboten. Diese hätten jedoch nicht über die Gewerkschaftsliste für den Betriebsrat kandidiert. Die Arbeitgeberin entgegnete, die Betriebsratstätigkeit habe bei der Entscheidung keine Rolle gespielt.
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