News
/ 17. Juli 2025

Keine Entfristung nach Wahl in den Betriebsrat

Klare Ansage des BAG: Wird ein befristet beschäftigter Arbeitnehmer während der Befristung in den Betriebsrat gewählt, besteht für den Arbeitgeber nach Ablauf der Befristung keine Verpflichtung, ihm eine Folgebeschäftigung anzubieten.

Worum geht es?

Bei einem Logistikdienstleister schloss ein Arbeitnehmer Anfang 2021 einen zunächst auf ein Jahr befristeten Arbeitsvertrag, der später bis zum 14.02.2023 verlängert wurde. Im Sommer 2022 wurde der Arbeitnehmer in den Betriebsrat gewählt. Von den 19 Arbeitnehmern, deren Arbeitsverträge auch am 14.02.2023 ausliefen, erhielten 16 ein Angebot auf Abschluss eines unbefristeten Arbeitsvertrages. Der frisch in den Betriebsrat gewählte Arbeitnehmer erhielt dieses Angebot nicht. Er zog deshalb vor Gericht und klagte auf Entfristung. Er meinte, die unterbliebene Entfristung beruhe ausschließlich auf seiner Betriebsratsmitgliedschaft. Zwar habe der Arbeitgeber anderen Betriebsratsmitgliedern unbefristete Verträge angeboten. Diese hätten jedoch nicht über die Gewerkschaftsliste für den Betriebsrat kandidiert. Die Arbeitgeberin entgegnete, die Betriebsratstätigkeit habe bei der Entscheidung keine Rolle gespielt.

+

Weiterlesen mit UTB+

Sie haben noch kein Abo und möchten weiterlesen?

Weiterlesen mit UTB+
Die Online-Seminare: Fakten und Empfehlungen direkt vom Experten
Zehn Online-Seminare pro Jahr informieren Sie zu aktuellen Themen, die Betriebsräten in ganz Deutschland gerade auf den Nägeln brennen – ohne zusätzliche Kosten und für das gesamte Gremium.
Alle 14 Tage: Der aktuellste Rechtsprechungsreport für Betriebsräte
Die aktuellsten Urteile für Betriebsräte. Klar und leicht verständlich erklärt, was der Fall für Sie und Ihre Kollegen bedeutet.
Die Mediathek: Arbeitshilfen für das ganze Gremium
Schöpfen Sie nach Herzenslust aus unserer Mediathek: Sie finden darin alle Zeitschriften-Ausgaben, Aufzeichnungen von über 30 Online-Seminaren sowie zusätzliche Arbeitshilfen wie Muster-Betriebsvereinbarungen.