Beim Kaffeetrinken verletzt: Gericht bejaht Arbeitsunfall
Worum geht es?
Ein bei einer Baufirma angestellter Arbeitnehmer war als Vorarbeiter auf einer Baustelle tätig. Während einer morgendlichen Besprechung im Baucontainer trank er Kaffee. Dabei verschluckte er sich und ging daraufhin hustend nach draußen. Dort verlor er kurz das Bewusstsein, sodass er stürzte und sich beim Aufprall auf ein Metallgitter einen Nasenbeinbruch zuzog. Die Berufsgenossenschaft lehnte in der Folge den Antrag des Arbeitnehmers auf Anerkennung des Ereignisses als Arbeitsunfall ab. Die Begründung lautete, dass das Kaffeetrinken nicht betrieblichen Zwecken gedient habe, sondern zum privaten Lebensbereich zähle. Dieser Auffassung schloss sich auch das erstinstanzlich zuständige Sozialgericht an. Damit gab sich der Arbeitnehmer nicht zufrieden und ging in Berufung.
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