Krankmeldung schützt nicht automatisch vor Kündigung
Das in § 612a BGB geregelte Maßregelungsverbot schützt Beschäftigte davor, benachteiligt zu werden, weil sie ihre Rechte ausüben. Nach Ansicht des Hessischen LAG stellt eine Kündigung im zeitlichen Zusammenhang mit einer Krankmeldung jedoch nicht automatisch einen Verstoß gegen dieses Verbot dar.
Worum geht es?
Ein aus Spanien stammender Arbeitnehmer war seit dem 01.08.2023 als Fahrer in einem Unternehmen beschäftigt. Am 16.01.2024 erlitt er bei der Sperrmüllabfuhr einen Arbeitsunfall, als er bei Eisglätte ausrutschte und sich verletzte. Am 24.01.2024 reichte er eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ein, die eine voraussichtliche Arbeitsunfähigkeit bis zum 31.01.2024 bescheinigte.
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