Keine betriebsbedingte Kündigung ohne Konzept des Arbeitgebers
Das LAG Köln hat eine betriebsbedingte Kündigung für unwirksam erklärt, weil der Arbeitgeber kein tragfähiges Konzept zur Umstrukturierung vorlegen konnte. Wer betriebsbedingt kündigt, muss die der Kündigung zugrunde liegende organisatorische Maßnahme sowie deren tatsächliche Umsetzung nachvollziehbar darlegen.
Worum geht es?
Ein Arbeitnehmer war als Fachinformatiker im Homeoffice für die IT-Abteilung eines großen Immobilienkonzerns tätig. Er gehörte zu einem dreiköpfigen Team, das auf die hauseigene Maklersoftware „onO“ spezialisiert war und technische Unterstützung für Makler leistete.
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