Urteil
/ 01. Juli 2025

Arbeitszeitbetrug: Doppelvergütung rechtfertigt fristlose Kündigung

Weil er seine Arbeitszeiten vorsätzlich falsch erfasst hatte, indem er während einer vergüteten Nebentätigkeit seine reguläre Arbeitszeit „weiterlaufen ließ“, wurde ein tariflich unkündbarer Abteilungsleiter der Feuerwehr von seiner Arbeitgeberin fristlos gekündigt – zu Recht, entschied das ArbG Duisburg in erster Instanz.

Worum geht es?

Ein Arbeitnehmer war seit 1996 bei einer Kommune beschäftigt. Zuletzt war er als Leiter der Abteilung für Verwaltung, Personaleinsatz und Organisation der Feuerwehr tätig. Für seine Arbeitszeit galt ein täglicher Gleitzeitrahmen von montags bis freitags von 06:30 Uhr bis 18:30 Uhr, innerhalb dessen die tariflich geschuldeten 39 Wochenstunden erbracht werden konnten. Neben seiner Haupttätigkeit übte er eine genehmigte Nebentätigkeit als Dozent in einem Studieninstitut der Kommune aus.

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