Gehaltsüberzahlungen müssen rückerstattet werden
Worum geht es?
Eine Arbeitnehmerin war vom 14.02.2022 bis zum 31.08.2022 beim Landesamt für Steuern Niedersachsen (NLBV) beschäftigt. Noch während der Probezeit wurde ihr zum 31.08.2022 gekündigt. Trotz der Kündigung erhielt sie vom 01.09.2022 bis zum 31.12.2022 weiterhin Gehaltszahlungen. Der überzahlte Betrag belief sich auf rund 13.000 Euro. Diesen Betrag forderte das Landesamt zurück. Die Arbeitnehmerin behauptete, am 06.10.2022 ein Schreiben in den Briefkasten des NLBV eingeworfen zu haben, in dem sie darauf hingewiesen habe, dass sie trotz der Kündigung weiterhin monatliche Gehaltszahlungen erhalte. Das Land Niedersachsen bestritt den Erhalt dieses Schreibens. Zudem wurde angemerkt, dass das von der Frau vorgelegte Schreiben weder ihre Personalnummer noch ein Aktenzeichen enthielt und auch nicht an einen konkreten Ansprechpartner oder Sachbearbeiter gerichtet war. Diese fehlenden Angaben hätten eine Zuordnung im Amt erheblich erschwert, selbst wenn das Schreiben angekommen wäre.
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