Einprozentiger Säumniszuschlag auf Steuerschuld ist rechtens
Wer eine Steuerschuld gegenüber dem Finanzamt nicht rechtzeitig begleicht, muss für jeden angefangenen Monat der Säumnis 1 Prozent des rückständigen Steuerbetrages als Säumniszuschlag bezahlen. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat unlängst bestätigt, dass die Höhe des Säumniszuschlages verfassungsgemäß ist.
Worum geht es?
Eine Steuerzahlerin hatte ihre Einkommensteuer für die Monate März bis Dezember 2022 nicht pünktlich gezahlt. Das Finanzamt setzte daraufhin Säumniszuschläge in Höhe von insgesamt zehn Prozent der rückständigen Steuer fest, d. h. ein Prozent für jeden angefangenen Monat der Säumnis. Gegen diese Festsetzung klagte die Steuerzahlerin. Das Finanzgericht (FG) gab ihrer Klage statt. Es verwies auf frühere Entscheidungen des BFH, in denen verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Höhe der Säumniszuschläge geäußert wurden. Wegen des anhaltenden Niedrigzinsniveaus in dem betreffenden Zeitraum seien die Zuschläge als unverhältnismäßig hoch einzustufen. Das Finanzamt legte Beschwerde ein.
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