Urteil
/ 17. Juni 2025

Ausschluss: Datenschutzverstoß kann Betriebsratsamt kosten

Datenschutz gewinnt auch für den Betriebsrat zunehmend an Bedeutung. Als Gremiumsmitglied sind Sie verpflichtet, im Umgang mit sensiblen Beschäftigtendaten stets rechtskonform zu handeln. Verstößt ein Betriebsratsmitglied wiederholt gegen Datenschutzpflichten, kann dies sogar seinen Ausschluss aus dem Gremium zur Folge haben.

Worum geht es?

In einer Klinik mit rund 400 Beschäftigten stellte der Arbeitgeber fest, dass im dienstlichen E-Mail-Account des Betriebsratsvorsitzenden eine Regel eingerichtet war, wonach alle eingehenden E-Mails automatisiert an dessen (private) GMX-Adresse weitergeleitet werden. Der Arbeitgeber sah hierin einen Datenschutzverstoß und erteilte dem Betriebsratsvorsitzenden eine Abmahnung.

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