Stadtbummel und Gartenparty erschüttern Beweiswert einer AU nicht
Wer wegen einer psychogenen Erschöpfung krankgeschrieben ist, darf trotz der ärztlich attestierten Arbeitsunfähigkeit „fröhlich durch die Innenstadt bummeln“ und Gartenpartys besuchen. Derlei Aktivitäten sind laut dem LAG Sachsen nicht dazu geeignet, Zweifel am tatsächlichen Vorliegen der Erkrankung zu begründen.
Worum geht es?
Eine Arbeitnehmerin hatte laut Arbeitsvertrag 25 Urlaubstage pro Jahr. Aufgrund hohen Belastungsdrucks erkrankte sie an einer psychogenen…