Urteil
/ 19. Mai 2025

Unbezahlte Freistellung kürzt Urlaubsanspruch anteilig

Während der Covid-19-Pandemie galt für die Beschäftigten der Pflegebranche eine „einrichtungsbezogene Impfpflicht“. Wer sich nicht impfen lassen wollte, unterlag einem Tätigkeitsverbot und wurde unbezahlt von der Arbeit freigestellt. Für die Zeit der Freistellung stand den Beschäftigten laut dem BAG nur ein anteilig gekürzter Urlaub zu.

Worum geht es?

Eine in einem Seniorenwohnheim beschäftigte Pflegerin war im März 2022 nicht gegen das Coronavirus geimpft und verfügte…

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