Folgenschwerer Schlag mit Vase auf den Kopf kann Arbeitsunfall sein
Das Landessozialgericht (LSG) Sachsen-Anhalt hatte sich unlängst in einem kurios anmutenden Fall mit der Frage zu befassen, ob die Voraussetzungen eines versicherten Arbeitsunfalles vorliegen, wenn ein unter Betreuung stehender geistig behinderter Mensch seinem Betreuer eine Vase auf den Kopf schlägt.
Worum geht es?
Ein Arbeitnehmer ist als ehrenamtlicher Betreuer für seinen geistig behinderten Sohn bestellt worden. Zum Aufgabenkreis gehört…