Urteil
/ 14. Mai 2025

Nicht ohne Betriebsrat: Arbeitge­berin muss „Inhousing“ unterlassen

Interne Schulungen für Beschäftigte, die über reine Arbeitsplatzunterweisungen hinausgehen, darf der Arbeitgeber nicht durchführen, ohne den Betriebsrat beteiligt zu haben. Tut er es dennoch, kann das Gremium weitere Schulungen wegen Verletzung seines Mitbestimmungsrechts aus § 98 BetrVG per einstweiliger Verfügung untersagen lassen.

Worum geht es?

In einem Einzelhandelsunternehmen mit 68 Filialen ließ die Arbeitgeberin Kleinstreparaturen an den von ihr verkauften Produkten durch einen externen Dienstleister durchführen. Diese Tätigkeiten sollten künftig intern durch eigene Beschäftigte durchgeführt werden, die entsprechend geschult werden sollten. Am 27.01.2025 teilte die Arbeitgeberin dem Gesamtbetriebsrat per E-Mail mit, die Umsetzung der Schulungsmaßnahme zum 26.02.2025 vollziehen zu wollen. Am 13.02.2025 forderte das Gremium die Arbeitgeberin auf, die Schulungen auszusetzen, bis eine Einigung erzielt sei. Die Arbeitgeberin bot daraufhin an, in der Woche vom 17.02.2025 bis 23.02.2025 noch einmal das Gespräch zu suchen. Mit einer weiteren E-Mail vom 17.02.2025 kündigte sie an, dass nunmehr kurzfristig eine erste Schulung erfolgen solle, die dann tatsächlich bereits am nächsten Tag, also dem 18.02.2025 erfolgte. Weitere Schulungen sollten im März 2025 folgen. Der Gesamtbetriebsrat beantragte in der Folge im Wege der einstweiligen Verfügung, der Arbeitgeberin die Durchführung der Schulungen gerichtlich zu untersagen, denn bei diesen handele es sich um Maßnahmen der betrieblichen Berufsbildung, die gemäß § 98 BetrVG seiner Mitbestimmung unterlägen. Die Arbeitgeberin entgegnete, dass es sich lediglich um Einweisungen am Arbeitsplatz handele, die nicht mitbestimmungspflichtig seien.

+

Weiterlesen mit UTB+

Sie haben noch kein Abo und möchten weiterlesen?

Weiterlesen mit UTB+
Die Online-Seminare: Fakten und Empfehlungen direkt vom Experten
Zehn Online-Seminare pro Jahr informieren Sie zu aktuellen Themen, die Betriebsräten in ganz Deutschland gerade auf den Nägeln brennen – ohne zusätzliche Kosten und für das gesamte Gremium.
Alle 14 Tage: Der aktuellste Rechtsprechungsreport für Betriebsräte
Die aktuellsten Urteile für Betriebsräte. Klar und leicht verständlich erklärt, was der Fall für Sie und Ihre Kollegen bedeutet.
Die Mediathek: Arbeitshilfen für das ganze Gremium
Schöpfen Sie nach Herzenslust aus unserer Mediathek: Sie finden darin alle Zeitschriften-Ausgaben, Aufzeichnungen von über 30 Online-Seminaren sowie zusätzliche Arbeitshilfen wie Muster-Betriebsvereinbarungen.