Note „gut“: Arbeitnehmer muss überdurchschnittliche Leistung beweisen
Wer von seinem Arbeitgeber eine durchschnittliche Leistung im Arbeitszeugnis bescheinigt bekommt und damit nicht zufrieden ist, muss Tatsachen vorbringen und beweisen, die eine überdurchschnittliche Leistung rechtfertigen. Ansonsten hat eine Zeugnisberichtigungsklage keine Aussicht auf Erfolg.
Worum geht es?
Ein als Schulbegleiter tätiger Arbeitnehmer erhielt nach seinem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis ein Arbeitszeugnis,…