Urteil
/ 12. Mai 2025

Klaps auf den Po bei Betriebsfeier ist Kündigungsgrund

Ein Klaps auf den Po einer Kollegin während einer Betriebsfeier ist kein Kompliment, sondern eine sexuelle Belästigung, die eine fristlose Kündigung rechtfertigt. Das hat das ArbG Siegburg entschieden und damit die Kündigungsschutzklage eines sexuell übergriffigen Arbeitnehmers abgewiesen.

Worum geht es?

Ein Arbeitnehmer war seit rund einem Jahr im Außendienst eines Unternehmens tätig. Wegen unflätigen Verhaltens und Alkoholkonsums…

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