Kein Mitbestimmungsrecht bei Zusatzurlaub
Ein Betriebsrat ist mit dem Versuch gescheitert, auf der Grundlage einer Tarifnorm einen Zusatzurlaub für Beschäftigte mit einer über 25-jährigen Betriebszugehörigkeit einzuführen. Laut dem LAG Niedersachsen verschafft die tarifliche Regelung dem Gremium kein entsprechendes erzwingbares Mitbestimmungsrecht.
Worum geht es?
In einem Unternehmen der Süßwarenindustrie findet der Bundesmanteltarifvertrag für die Angestellten, gewerblichen Arbeitnehmer…