Schadenersatz: Arbeitnehmer muss Firmenwagen pfleglich behandeln
Wer einen Firmenwagen nutzen darf, muss den Arbeitgeber unverzüglich über Unfälle und auftretende Mängel informieren, damit dieser die erforderlichen Maßnahmen ergreifen kann. Laut einem Urteil des LAG Köln gehört es auch zu den Pflichten, das überlassene Fahrzeug pfleglich zu behandeln und keine Schäden zu verursachen.
Worum geht es?
Ein Arbeitgeber hatte einem Beschäftigten einen Firmenwagen überlassen. Aufgrund einer längeren krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit gab der Arbeitnehmer das Fahrzeug im Januar 2023 zurück. Kurz darauf wurde das Fahrzeug von einem Kfz-Sachverständigen begutachtet. Dieser stellte fest, dass sich der Innenraum in einem stark verschmutzen Zustand befand und die Sitze und die Armauflagen in der Mittelkonsole erhebliche Flecken und Brandlöcher aufwiesen. Außerdem roch das Fahrzeug stark nach Zigarettenrauch. Insgesamt wies das Gutachten voraussichtliche Reparaturkosten von rund 2.500 Euro aus. Diesen Betrag forderte der Arbeitgeber von dem Beschäftigten als Schadenersatz.
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