Urteil
/ 29. April 2025

Schadenersatz: Arbeitnehmer muss Firmenwagen pfleglich behandeln

Wer einen Firmenwagen nutzen darf, muss den Arbeitgeber unverzüglich über Unfälle und auftretende Mängel informieren, damit dieser die erforderlichen Maßnahmen ergreifen kann. Laut einem Urteil des LAG Köln gehört es auch zu den Pflichten, das überlassene Fahrzeug pfleglich zu behandeln und keine Schäden zu verursachen.

Worum geht es?

Ein Arbeitgeber hatte einem Beschäftigten einen Firmenwagen überlassen. Aufgrund einer längeren krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit gab der Arbeitnehmer das Fahrzeug im Januar 2023 zurück. Kurz darauf wurde das Fahrzeug von einem Kfz-Sachverständigen begutachtet. Dieser stellte fest, dass sich der Innenraum in einem stark verschmutzen Zustand befand und die Sitze und die Armauflagen in der Mittelkonsole erhebliche Flecken und Brandlöcher aufwiesen. Außerdem roch das Fahrzeug stark nach Zigarettenrauch. Insgesamt wies das Gutachten voraussichtliche Reparaturkosten von rund 2.500 Euro aus. Diesen Betrag forderte der Arbeitgeber von dem Beschäftigten als Schadenersatz.

+

Weiterlesen mit UTB+

Sie haben noch kein Abo und möchten weiterlesen?

Weiterlesen mit UTB+
Die Online-Seminare: Fakten und Empfehlungen direkt vom Experten
Zehn Online-Seminare pro Jahr informieren Sie zu aktuellen Themen, die Betriebsräten in ganz Deutschland gerade auf den Nägeln brennen – ohne zusätzliche Kosten und für das gesamte Gremium.
Alle 14 Tage: Der aktuellste Rechtsprechungsreport für Betriebsräte
Die aktuellsten Urteile für Betriebsräte. Klar und leicht verständlich erklärt, was der Fall für Sie und Ihre Kollegen bedeutet.
Die Mediathek: Arbeitshilfen für das ganze Gremium
Schöpfen Sie nach Herzenslust aus unserer Mediathek: Sie finden darin alle Zeitschriften-Ausgaben, Aufzeichnungen von über 30 Online-Seminaren sowie zusätzliche Arbeitshilfen wie Muster-Betriebsvereinbarungen.