Urteil
/ 28. März 2025

„Bis ca. 6 Jahre Berufserfahrung“ ist nicht altersdiskriminierend

Eine Stellenanzeige, die sich an „Berufseinsteiger“ oder Bewerber mit „bis ca. 6 Jahre Berufserfahrung“ richtet, diskriminiert ältere Bewerber nicht. Laut einem Urteil des LAG Rheinland-Pfalz sei hier insbesondere zu berücksichtigen, dass keine fixe Obergrenze der Berufserfahrung, sondern lediglich ein Circa-Wert angegeben sei.

Worum geht es?

Ein Unternehmen suchte per Stellenanzeige einen „Syndikusrechtsanwalt (m/w/d) Wirtschaftsrecht“. In der Anzeige war unter der Überschrift „Dein Profil – Analytische Denkweise und Verhandlungsgeschick“ der Unterpunkt „Du bist Berufseinsteiger oder besitzt bis ca. 6 Jahre Berufserfahrung“ enthalten. Nachdem ein 49-jähriger Jurist eine Absage auf seine Bewerbung erhalten hatte, verklagte er das Unternehmen auf Zahlung einer Entschädigung in Höhe von 28.000 Euro (vier Monatsgehälter) wegen Altersdiskriminierung. Er behauptetet, er sei wegen seines Alters benachteiligt worden, weil das Unternehmen „Berufungseinsteiger“ gesucht und als Obergrenze „ca. 6 Jahre Berufserfahrung“ festgelegt habe.

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