Wichtige Begriffe zur Betriebsratsschulung
Ihr Amt bringt es mit sich, dass Sie mit teilweise sehr abstrakten Begrifflichkeiten aus den unterschiedlichsten Bereichen konfrontiert werden. Dieses Glossar soll Ihnen dabei helfen, im Begriffsdschungel rund um das Thema Betriebsratsschulung den Durchblick zu behalten.
An- und Abreisezeiten
Für die An- und Abreise während der Arbeitszeit hat das Betriebsratsmitglied einen Anspruch auf bezahlte Freistellung. Es gilt das Entgeltausfallsprinzip (siehe unten). Wenn Reisezeiten aus betrieblichen Gründen (z. B. Tätigkeit in Wechselschicht) außerhalb der persönlichen Arbeitszeit liegen, kann ein Anspruch auf Freizeitausgleich gemäß § 37 Abs. 6, 3 BetrVG bestehen.
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