Streitfall Kosten: Auf diese formellen Aspekte muss der Betriebsrat achten
Streitigkeiten zwischen den Betriebsparteien über Betriebsratsschulungen gibt es erfahrungsgemäß vor allem wegen des Geldes. Schließlich muss der Arbeitgeber sämtliche Kosten einer erforderlichen Seminarteilnahme tragen. Voraussetzung für die Kostenübernahme ist ein wirksamer Beschluss des Betriebsrats.
Seminarteilnahme steht und fällt mit Entsendungsbeschluss
Ist der Betriebsrat davon überzeugt, dass er zur Erfüllung anstehender Aufgaben Know-how benötigt, das nur im Rahmen einer Schulung vermittelt wird, muss er einen entsprechenden Beschluss fassen. Denn Voraussetzung für die Teilnahme eines oder mehrerer Betriebsratsmitglieder an einer Schulungsmaßnahme im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG ist, dass der Betriebsrat einen ordnungsgemäßen Entsendungsbeschluss gefasst hat.
…