Urteil
/ 12. Februar 2025

Streitfall Kosten: Auf diese formellen Aspekte muss der Betriebsrat achten

Streitigkeiten zwischen den Betriebsparteien über Betriebsratsschulungen gibt es erfahrungsgemäß vor allem wegen des Geldes. Schließlich muss der Arbeitgeber sämtliche Kosten einer erforderlichen Seminarteilnahme tragen. Voraussetzung für die Kostenübernahme ist ein wirksamer Beschluss des Betriebsrats.

Seminarteilnahme steht und fällt mit Entsendungsbeschluss

Ist der Betriebsrat davon überzeugt, dass er zur Erfüllung anstehender Aufgaben Know-how benötigt, das nur im Rahmen einer Schulung vermittelt wird, muss er einen entsprechenden Beschluss fassen. Denn Voraussetzung für die Teilnahme eines oder mehrerer Betriebsratsmitglieder an einer Schulungsmaßnahme im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG ist, dass der Betriebsrat einen ordnungsgemäßen Entsendungsbeschluss gefasst hat.

+

Weiterlesen mit UTB+

Sie haben noch kein Abo und möchten weiterlesen?

Weiterlesen mit UTB+
Die Online-Seminare: Fakten und Empfehlungen direkt vom Experten
Zehn Online-Seminare pro Jahr informieren Sie zu aktuellen Themen, die Betriebsräten in ganz Deutschland gerade auf den Nägeln brennen – ohne zusätzliche Kosten und für das gesamte Gremium.
Alle 14 Tage: Der aktuellste Rechtsprechungsreport für Betriebsräte
Die aktuellsten Urteile für Betriebsräte. Klar und leicht verständlich erklärt, was der Fall für Sie und Ihre Kollegen bedeutet.
Die Mediathek: Arbeitshilfen für das ganze Gremium
Schöpfen Sie nach Herzenslust aus unserer Mediathek: Sie finden darin alle Zeitschriften-Ausgaben, Aufzeichnungen von über 30 Online-Seminaren sowie zusätzliche Arbeitshilfen wie Muster-Betriebsvereinbarungen.