Urteil
/ 12. Februar 2025

Streikeinsatz von Leiharbeitern: Gewerkschaft hat Unterlassungsrecht

Wird in einem Betrieb gestreikt, so ist es dem Arbeitgeber gesetzlich verboten, die streikenden Beschäftigten durch den Einsatz von Leiharbeitnehmern zu ersetzen. Laut einem Urteil des ArbG Köln kann die streikführende Gewerkschaft in einem solchen Fall grundsätzlich einen Unterlassungsanspruch gegen den Arbeitgeber geltend machen.

Worum geht es?

In einem Verlag mit rund 700 festangestellten Beschäftigten sind regelmäßig Leiharbeitnehmer in größerer Zahl tätig. Zur Durchsetzung eines Haus- und Gehaltstarifvertrages hatte die Gewerkschaft ver.di 2024 Arbeitskampfmaßnahmen durchgeführt. Sie wollte dem Arbeitgeber in einem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes untersagen lassen, im bestreikten Betrieb Leiharbeitnehmer zu beschäftigen. Sie verwies auf § 11 Abs. 5 AÜG (Arbeitnehmerüberlassungsgesetz). Danach dürfe der entleihende Arbeitgeber keine Leiharbeitnehmer beschäftigten, wenn sein Betrieb unmittelbar durch einen Arbeitskampf betroffen sei. Dieses Verbot gilt nur dann nicht, wenn gewährleistet ist, dass durch die Leiharbeitnehmer weder unmittelbar noch mittelbar Tätigkeiten von Streikenden übernommen werden. Ver.di argumentierte, dass die Organisation des Arbeitgebers keine strikte Trennung zwischen den Aufgaben der Stammbelegschaft und denen der Leiharbeitnehmer zulasse. Der Arbeitgeber entgegnete, dass § 11 Abs. 5 AÜG keinen Unterlassungsanspruch zugunsten der Gewerkschaft begründe und auch kein allgemeines Verbot vorsehe, Leiharbeitnehmer in bestreikten Betrieben zu beschäftigen.

+

Weiterlesen mit UTB+

Sie haben noch kein Abo und möchten weiterlesen?

Weiterlesen mit UTB+
Die Online-Seminare: Fakten und Empfehlungen direkt vom Experten
Zehn Online-Seminare pro Jahr informieren Sie zu aktuellen Themen, die Betriebsräten in ganz Deutschland gerade auf den Nägeln brennen – ohne zusätzliche Kosten und für das gesamte Gremium.
Alle 14 Tage: Der aktuellste Rechtsprechungsreport für Betriebsräte
Die aktuellsten Urteile für Betriebsräte. Klar und leicht verständlich erklärt, was der Fall für Sie und Ihre Kollegen bedeutet.
Die Mediathek: Arbeitshilfen für das ganze Gremium
Schöpfen Sie nach Herzenslust aus unserer Mediathek: Sie finden darin alle Zeitschriften-Ausgaben, Aufzeichnungen von über 30 Online-Seminaren sowie zusätzliche Arbeitshilfen wie Muster-Betriebsvereinbarungen.