Urteil
/ 31. Januar 2025

Bewerbung als „Sekretärin“: Keine Entschädigung für AGG-Hopper

Immer wieder müssen sich die Arbeitsgerichte mit sogenannten AGG-Hoppern beschäftigen, deren Geschäftsmodell es ist, mit Scheinbewerbungen Entschädigungszahlungen zu kassieren. Das BAG hat unlängst die Klage eines Wiederholungstäters abgeschmettert, der sich erfolglos auf die Stelle einer „Sekretärin“ beworben hatte.

Worum geht es?

Ein Student hatte sich auf eine Stellenanzeige eines Kfz-Unternehmens beworben, in der eine „Bürokauffrau/Sekretärin“ gesucht wurde. In der Bewerbung hatte er angegeben, dass er Industriekaufmann sei, sich mit Gesetzen auskenne, über Berufserfahrung verfüge und die typischen Aufgaben einer Sekretärin ausführen könne. Er fragte explizit nach, ob ausschließliche eine Sekretärin, also eine Frau, gesucht werde. Das Unternehmen lehnte die Bewerbung ab und erklärte, dass ausschließlich eine Frau für die Stelle gesucht werde. Daraufhin verklagte der Student das Unternehmen gemäß § 15 Abs. 2 AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) auf Zahlung einer Entschädigungsanspruch wegen Benachteiligung aufgrund seines Geschlechts.

+

Weiterlesen mit UTB+

Sie haben noch kein Abo und möchten weiterlesen?

Weiterlesen mit UTB+
Die Online-Seminare: Fakten und Empfehlungen direkt vom Experten
Zehn Online-Seminare pro Jahr informieren Sie zu aktuellen Themen, die Betriebsräten in ganz Deutschland gerade auf den Nägeln brennen – ohne zusätzliche Kosten und für das gesamte Gremium.
Alle 14 Tage: Der aktuellste Rechtsprechungsreport für Betriebsräte
Die aktuellsten Urteile für Betriebsräte. Klar und leicht verständlich erklärt, was der Fall für Sie und Ihre Kollegen bedeutet.
Die Mediathek: Arbeitshilfen für das ganze Gremium
Schöpfen Sie nach Herzenslust aus unserer Mediathek: Sie finden darin alle Zeitschriften-Ausgaben, Aufzeichnungen von über 30 Online-Seminaren sowie zusätzliche Arbeitshilfen wie Muster-Betriebsvereinbarungen.