Urteil
/ 31. Januar 2025

3 statt 2: Betriebsrat gewinnt Prozess über Anzahl der Beisitzer

Finden Betriebsrat und Arbeitgeber in einer Angelegenheit keine einvernehmliche Lösung, kann die Einigungsstelle angerufen werden und eine rechtsverbindliche Entscheidung treffen. In der Regel besteht sie aus je zwei Beisitzern pro Betriebspartei. Abhängig vom Streitgegenstand können es laut dem LAG Köln aber auch mehr Beisitzer sein.

Worum geht es?

In einem Unternehmen mit 65 Beschäftigten stritten die Betriebsparteien über die Besetzung einer Einigungsstelle, die über den Abschluss einer „Betriebsvereinbarung Gefährdungsbeurteilungen“ entscheiden sollte. Der Betriebsrat plädierte für drei Beisitzer pro Betriebspartei, während der Arbeitgeber meinte, dass in einem kleinen Unternehmen mit nur 65 Beschäftigten die üblichen zwei Beisitzer völlig ausreichend seien. Zudem handele es sich hier um kein besonders kompliziertes Beurteilungsverfahren. Der Betriebsrat entgegnete, dass eine Begrenzung auf zwei Beisitzer dazu führen würde, dass die Einigungsstelle ihren Regelungsauftrag nicht sinnvoll ausführen könne. Es müsse berücksichtigt werden, dass es sich um die erste Betriebsvereinbarung zur Gefährdungsbeurteilung im Unternehmen handele.

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