Kein Arbeitsunfall: Sturz beim Tablettenholen ist nicht versichert
Wer während einer Arbeitspause im Auto vergessene Tabletten holt, steht auf dem Rückweg vom Parkplatz zur Arbeitsstätte nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn die Einnahme der Tabletten nicht zwingend erforderlich war, um die Arbeit fortzusetzen. Das hat das LSG Berlin-Brandenburg entschieden.
Worum geht es?
Eine Arbeitnehmerin trat im Juli 2020 kurz vor 06:00 Uhr ihre Frühschicht in einer Näherei an. Gegen 09:30 Uhr bemerkte sie, dass sie die von ihr regelmäßig einzunehmenden Epilepsie-Tabletten in ihrem Pkw vergessen hatte. Da ihre Schicht erst gegen 11:00 Uhr endete, ging sie zu ihrem Auto, um die Tabletten zu holen. Auf dem Rückweg stürzte sie auf einem Fußweg und brach sich dabei das rechte Handgelenk. In der Folge beantragte sie bei der zuständigen Berufsgenossenschaft die Anerkennung des Ereignisses als Arbeitsunfall. Nachdem diese abgelehnt hatte, zog die Arbeitnehmerin vor Gericht.
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