Betriebsrat ist bei Stellenbeschreibungen außen vor
Worum geht es?
Nachdem es der Betriebsrat einer konzernangehörigen Rehaklinik abgelehnt hatte, eine im Konzern geltende Konzernbetriebsvereinbarung „Mitarbeitergespräche“ auch für die Klinik zu übernehmen, verhandelte er mit der Arbeitgeberin über eine eigene Betriebsvereinbarung. Nach erfolglosen Gesprächen beantragte die Arbeitgeberin die Einsetzung einer Einigungsstelle, die in der Folge eine Betriebsvereinbarung „Mitarbeitergespräche und Personalbeurteilung“ verkündete. Darin wurde die Arbeitgeberin verpflichtet, Stellenbeschreibungen anzufertigen und diese zur Grundlage von Personalbeurteilungen zu machen. Mit dieser Verpflichtung war die Arbeitgeberin jedoch nicht einverstanden. Sie trug vor, dass sie im Rahmen einer Betriebsvereinbarung nicht zur Vornahme von Stellenbeschreibungen verpflichtet werden könne, weil im Betriebsverfassungsgesetz keine entsprechende mitbestimmungspflichtige Pflicht verankert sei.
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