Urteil
/ 12. November 2024

Folgeschaden nach Schweinegrippe- Impfung kann Arbeitsunfall sein

Der Leiter einer Krankenhausküche litt nach einer Impfung gegen das Schweinegrippevirus unter Fieberschüben und klagte deshalb auf Anerkennung als Arbeitsunfall. Das Bundessozialgericht (BSG) entschied, dass eine Impfung als Unfall am Arbeitsplatz gelten könne, wenn sie mit der versicherten Tätigkeit in einem inneren Zusammenhang stehe.

Worum geht es?

Ein angestellter Koch war als Leiter der Gastronomie für eine GmbH tätig, die unter anderem die Küche eines Krankenhauses…

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